Im Interview nimmt der Chef des Zentralamts für Edelmetallkontrolle, Thomas Brodmann, Stellung zu den Änderungen des Geldwäschereigesetzes und des Edelmetallkontrollgesetzes und den damit verbundenen neuen Richtlinien zum Altgoldankauf, die am 1. Januar in Kraft treten. Er klärt auch häufige Fragen im Zusammenhang mit der individuellen Schmelzbewilligung sowie der Punzierung von Schmuckstücken, die durch Schmelzung umgeändert wurden. Gold’Or: Herr Brodmann, ab 2023 gelten neue Vorschriften für Altgold-Ankäufer. Wer muss sich registrieren und wie? Thomas Brodmann: Ursprünglich war die Idee, eine Regulierung mittels Bewilligungspflicht für alle gewerbsmässigen Ankäufer einzufà . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
Loggen Sie sich bitte ein.
Falls Sie kein Goldor-Abonnement besitzen,
können Sie hier Abonnent werden.