Die Übergangsfrist für die Registrierung oder Bewilligung für Altedelmetall-Ankäufer läuft Ende 2023 ab. Ab dem 1. Januar 2024 macht sich strafbar, wer in der Schweiz ohne Registrierung Altedelmetalle ankauft, deren Ankaufswert 50'000 Franken übersteigt. Roger Hafner, Chef Aufsicht bei der Edelmetallkontrolle, gibt Auskunft. Gold’Or: Herr Hafner, ab dem 1. Januar brauchen alle Edelmetall-Händler mit einem Ankaufswert über 50'000 Franken eine Registrierung oder Bewilligung, korrekt? Roger Hafner: Das ist richtig. Wird der Schwellenwert von 50'000 Franken pro Kalenderjahr durch Altedelmetallankauf erreicht oder überschritten, muss sich das jeweilige Unternehmen als Ankäufer regis . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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