Frage: Ein Kunde kommt drei Tage nachdem er eine Uhr gekauft hat wieder ins Geschäft und möchte diese gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben, weil sie ihm nun doch nicht gefällt. Hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag? Antwort: Nein, in der Schweiz besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch, Ausstellung eines Gutscheins oder Rückgabe des Geldes. Nur in bestimmten Fällen sieht das Gesetz ein Widerrufsrecht vor. Nämlich dann, wenn ein möglicher Rücktritt vom Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, bei mangelhafter Ware oder wenn ein Haustürgeschäft vorliegt. In allen anderen Fällen sind die Kundinnen und Kunden auf die Kulanz des Geschäfts angewies . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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