Frage: Welches ist der Unterschied zwischen der Verkäufergarantie (Gewährleistung) und der Herstellergarantie? Antwort: Konsumentinnen und Konsumenten haben durch einen Kauf Anspruch auf die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) gegenüber dem Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer hat eine tadellose Ware zu liefern, die über alle zugesicherten Eigenschaften verfügt. Wenn die Ware nicht zum vorgesehenen Gebrauch taugt, liegt ein Mangel vor. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Uhr trotz Zusicherung sich nicht als wasserdicht erweist. Wenn ein Mangel vorliegt, so sollte der Kunde diesen sofort beim Verkäufer rügen. Je länger er zuwartet, desto schwieriger wird es, den M . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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