Lesezeit

1m 28s

Share

Gewährleistung: Verkäufer- oder Herstellergarantie?

Frage: Welches ist der Unterschied zwischen der Verkäufergarantie (Gewährleistung) und der Herstellergarantie? Antwort: Konsumentinnen und Konsumenten haben durch einen Kauf Anspruch auf die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) gegenüber dem Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer hat eine tadellose Ware zu liefern, die über alle zugesicherten Eigenschaften verfügt. Wenn die Ware nicht zum vorgesehenen Gebrauch taugt, liegt ein Mangel vor. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Uhr trotz Zusicherung sich nicht als wasserdicht erweist. Wenn ein Mangel vorliegt, so sollte der Kunde diesen sofort beim Verkäufer rügen. Je länger er zuwartet, desto schwieriger wird es, den M . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.

Loggen Sie sich bitte ein.

Falls Sie kein Goldor-Abonnement besitzen,
können Sie hier Abonnent werden.

Verwandte Themen

VSGU
 

Ein Blick in die Zukunft

Der VSGU-Branchentreff stiess auch bei der zweiten Ausgabe auf grosses Interesse.

mehr
Event

Branchentreff in Zürich

Die Anmeldung zum zweiten VSGU-Branchentreff am 3. Juni ist noch offen.

mehr
News

Fit für den Verkauf von Schmuck

Der Branchenverband bietet neu fachspezifische Kurse in den Bereichen Diamanten, Edelsteine, Perlen und Schmuck an.

mehr