Die EU hat Mitte Juli Goldeinfuhren aus Russland sowie via Drittstaaten mit einem Embargo belegt. Die Schweiz hat am 3. August nachgezogen. Welche Konsequenzen sind durch diese Regelungen in der Realität zu erwarten? Die EU hat am 21. Juli ein Importverbot für russisches Gold verhängt. Die Regelung, die seither in Kraft ist, besagt, dass kein Gold und kein Goldschmuck mehr aus Russland in die EU eingeführt werden darf. Dasselbe gilt auch, wenn dieses vorher in ein Drittland verkauft wurde. Ausnahmen werden nur bei persönlichem Goldschmuck auf Privatreisen gemacht. Mit anderen Worten ist es nicht mehr erlaubt, Gold russischen Ursprungs direkt oder indirekt (via andere Staaten) zu import . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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