Frage: Ein Mitarbeiter wurde am 3. Februar 2021 Vater. Nun möchte er seinen Vaterschaftsurlaub in Einzeltagen beziehen. Müssen wir ihm diese gewähren und wie viele Urlaubstage darf er beziehen? Antwort: Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbende, die nach dem 31. Dezember 2020 Vater geworden sind, haben das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Nach dieser Frist gehen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage verloren. Es steht dem Mitarbeiter frei, den Urlaub an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl. Wochenende) oder tageweise (10 Tage) zu beziehen. Diese Url . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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