Frage: Wir haben oft Jugendliche in unserem Geschäft, die sich Ohrlöcher stechen lassen wollen. Welche Vorkehrungen müssen wir hinsichtlich Haftung und Zustimmung der Eltern treffen? Zu Zeiten von Corona befürworten wir es grundsätzlich, wenn möglichst wenig Personen die Jugendlichen zum Ohrlochstechen begleiten. Können wir die Zustimmung der Eltern auch anders wirksam sicherstellen? Antwort: Ob beim Ohrlochstechens die Einwilligung der Eltern notwendig ist, hängt vom Alter der Person ab, die sich ein Ohrloch stechen lassen möchte. Für Kinder unter 12 Jahren ist immer die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig. Bei Minderjährigen von 12 bis 14 Jahren . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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