An seiner Sitzung vom 31. August verabschiedete der Bundesrat das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) und setzte die entsprechenden Verordnungen mit Gültigkeit ab Januar 2023 in Kraft. Ziel der Revision des Geldwäschereigesetzes war es, die Geldwäscherei und die Terrorismus-Finanzierung zu bekämpfen sowie das Risiko der Hehlerei zu minimieren. Dies soll mit einer Registrierungs- und Bewilligungspflicht für gewerbsmässige Ankäufer geschehen. Durch die am 31. August vom Bundesrat verabschiedeten Regulierungen müssen die Akteure im Altgoldankauf ihre Sorgfaltspflicht zukünftig wahrnehmen und ihre Geschäfte dokumentieren, so dass für alle gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. F . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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