Das Vermögen der IGG Interessengemeinschaft Goldschmiede-Ausbildung soll vollumfänglich den Lehrbetrieben zugutekommen. Ausbildungsbetriebe der Schmuckbranche sollen von den Kosten der überbetrieblichen Kurse (üK) befreit werden. Dies beschlossen die Verantwortlichen an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. Juni in Baar.
Während die regulären üK-Kosten durch Beiträge des Bundes, der Kantone, des VSGU oder der Verbands-Sektionen subventioniert werden, müssen die Lehrbetriebe selbst für die Differenz aufkommen. Bisher erhielten sie von der IGG einen Beitrag von 600 Schweizer Franken. Dieser entfällt nun, dafür kommt die IGG für die den Ausbildnern effektiv entstehenden Differenzkosten pro Kurs auf. Damit sind sie ganz von den Kurskosten befreit. Dies gilt vorerst für die nächsten zwei Jahre. Da die IGG neu direkt mit dem Kursträger statt mit den Ausbildungsbetrieben abrechnet, verringert sich ihr administrativer Aufwand. Ausbildnerinnen und Ausbildner erhalten vom Kursträger eine transparente Abrechnung.
Weiter wurde beschlossen, dass alle Bijouterien, Juweliere und Goldschmiede-Ateliers, die am Erhalt des Berufsstandes interessiert sind, die Möglichkeit erhalten und aufgefordert werden, jährlich 250 Franken oder mehr an die IGG zu bezahlen. Sie werden namentlich in der Fachzeitschrift Gold’Or erwähnt.