Mit einer Beschwerde gegen die Missstände, die beim Service après-vente zwischen Uhrenherstellern und unabhängigen Uhrmachern herrschen, wollten sich Fachgeschäfte und der Verband bei der Wettbewerbskommission wehren. Nun liegt der Entscheid vor: Die Behörden tun nichts.
Schon jahrelang leiden Uhrenfachgeschäfte an den harten Bedingungen, die sie im Service après-vente (SAV) von den Uhrenherstellern wie der Swatch Group, LVMH, Rolex, Richemont, Audemars Piquet und Breitling, diktiert bekommen. Die Kunden müssen für Reparaturen oft überrissene Preise bezahlen und sich zudem in Geduld üben, da viele von den „Grossen“ dieses Geschäft nicht aus den Händen geben wollen. Dabei könnten kleine Uhrmachergeschäfte die gleichen Arbeiten günstiger und effizienter ausführen.
Zusammen mit dem Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte (VSGU) reichten sie beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) Beschwerde ein. Nach Vorabklärungen, die über ein Jahr in Anspruch genommen haben, versteckt sich die Bundesstelle in diesem Zusammenhang nun hinter der EU und verzichtet auf eine Untersuchung. Wie das Weko-Sekretariat in einer Medienmitteilung erklärt, sehe man zwar gewisse Probleme aber es bestehe kein Handlungsbedarf.
„Für die kartellrechtliche Beurteilung war zentral, dass in der EU ein gleichläufiges Verfahren anhängig war, in welchem sich betreffend derselben Uhrenhersteller die gleichen Fragen stellten“, ist der Mitteilung zu entnehmen. Die EU-Kommission habe die SAV-Systeme weder als unzulässige Vereinbarungen noch als Missbrauch von Marktbeherrschung qualifiziert. Zudem sei nicht auszuschliessen, dass die Weigerung, Ersatzteile an unabhängige Werkstätten zu liefern, sachlich gerechtfertigt sein könnte. So habe das EU-Gericht die erhobene Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.
Zufriedene Hersteller, enttäuschte Uhrmacher
Jean-Daniel Pasche, Präsident des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie freut sich über den Entscheid. In einem Radiointerview im SRF-Konsumentenmagazin „Espresso“ sagt er: „Von einem Triumph würde ich nicht sprechen aber es ist keine schlechte Sache. Für unsere Unternehmen ist es einfacher, wenn in der EU und in der Schweiz ähnliche Lösungen gelten“. Der Verband habe die gängige Praxis immer verteidigt. Nachteile für die Kunden will man dort keine sehen. Die Detailhändler, die Uhren reparieren, müssten eben gewisse qualitative Kriterien erfüllen können, wenn sie mit Ersatzteilen beliefert werden wollten.
Den Kopf geschüttelt, hat VSGU-Präsident Robert Grauwiller, als er den Beitrag am Radio gehört hat. Er sei vorwiegend darüber enttäuscht, dass nun keine Untersuchung eingeleitet wird und die Schweiz sich dabei auf den Bericht einer EU-Kommission abstützt. Im Radiointerview sagt er: „Das haben wir so nicht erwartet, eine Enttäuschung ist da“. Die Uhrenindustrie sei in der Schweiz beheimatet. Das verbinde die Konsumenten mit dem Produkt an ihrem Handgelenk. Wenn eine europäische Kommission die Thematik um den SAV untersuche, so werde eine Stellungnahme aus einem anderen Blickwinkel verfasst. Die „Kleinen“ wollen nun aber nicht kampflos aufgeben. Man überlege, sich gegen den Entscheid der Weko zu wehren.