Eine Beamtin der Zürcher Wirtschaftspolizei verlangte kürzlich von einem Goldschmied, dass er in seinem Schaufenster alle Schmuckstücke mit Preisschildern versehen müsse. Dies hat der Goldschmied aus Sicherheitsgründen bisher nicht gemacht. Er fragte beim Rechtsdienst des VSGU nach, ob das tatsächlich so sei und ob es für die Schmuckbranche Ausnahmen gäbe. Gold’Or: Laura Strebel, stimmt es, dass ein Goldschmied die Schmuckstücke im Schaufenster mit einem Preisschild versehen muss? Laura Strebel: Ja, so ist es. Gestützt auf die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) müssen grundsätzlich sämtliche Detailpreise durch Anschrift an der Ware selbst oder unmittelbar daneben (Anschrift, A . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.
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